Wir beraten öffentliche und private Unternehmen bei den laufenden
Angelegenheiten. Wir verhelfen den Mandanten mit unserer Sach- und
Fachkenntnis zu der Gründung von Gesellschaften aller
Rechtsformen, ihrer Niederlassungen und Vertretungen in der
Europäischen Union sowie bei deren Abwicklung. Wir erstellen
Satzungen, Verordnungen, Verfahren, Beschlussfassungen und andere
Unterlagen in Bezug auf Gründung, Organisation, Betrieb,
Auflösung, Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung und Corporate
Governance von Unternehmen. Wir erstellen Rechtsgutachten. Wir
unterstützen auch die Organe des Unternehmens. Die oben genannten
Dienstleistungen gelten gleichermaßen für Stiftungen und Verbände,
die geschäftlich tätig sind. Wir führen Gerichts- oder
Verwaltungsverfahren jeglicher Art, insbesondere in Streitfällen.
Wir beraten auch bei der Umwandlung von Unternehmen in europäische
Unternehmen und bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung von
Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union.