AUSGEWÄHLTE BERATUNGSBEISPIELE

AUSGEWÄHLTE BERATUNGBEISPIELE

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Vollumfassende Rechtsberatung für das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen Rubicon Partners S.A. beim öffentlichen Angebot von Aktien der Serie B2 bezüglich der Erhöhung des Grundkapitals um 100% mit Vorkaufsrecht. Das Projekt wurde an der Wende von 2019 und 2020 gemäß den neuen Regeln als eines der allerersten sekundären öffentlichen Angebote umgesetzt, das vollständig der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG entspricht. Die betreffende Verordnung (UE) 2017/1129 ist seit dem 21. Juli 2019 auf dem Gebiet der Republik Polen in vollem Umfang anwendbar. Gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU vom 26. Oktober 2012, C 326/01) haben Verordnungen (EU) allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Leider hat sich die Republik Polen bei der Anpassung der nationalen Rechtsordnung im Hinblick auf die neue Rechtsdefinition des öffentlichen Angebots und andere in der Verordnung (EU) 2017/1129 vorgesehene Fragen verzögert. Erst am 30. November 2019 wurde der lästige Rechtsdualismus, der über 4 Monate andauerte und den Kapitalmarktteilnehmern viele Probleme bereitete, beseitigt. Die Probleme betrafen sowohl die Bestimmungen des Gesetzes vom 29. Juli 2005 über das öffentliche Angebot, die Bedingungen für die Einführung von Finanzinstrumenten in den organisierten Handel und öffentliche Unternehmen (Gesetzblatt 2019, Punkt 623) als auch die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz. Dieser Dualismus führte zu Unsicherheiten bei der Zuordnung der richtigen Art von Angebotsdokumenten zu den Parametern des öffentlichen Angebots sowie zu Zweifeln an der Notwendigkeit der Erstellung bestimmter Typen von Angebotsdokumenten oder der Notwendigkeit ihrer vorherigen Genehmigung durch die Finanzaufsichtsbehörde. Die Kenntnis des nationalen Rechts und des Rechts der Europäischen Union hat es jedoch ermöglicht, angemessene Lösungen bei der Bewahrung des Vorrangs des Rechts der Europäischen Union vor nationalem Recht zu finden.

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Vollumfassende Dienstleistungen eines autorisierten WB Beraters für NewConnect bei der Vorbereitung auf den Börsengang und bei der Zulassung von Aktien der folgenden polnischen Emittenten: Vedia SA, Zakupy.com SA (derzeit B2B Partner SA), Urlopy.pl SA, Atlantis Energy SA, FON Ecology SA, Financial Intermediaries SA (derzeit Provecta IT SA), Mode SA, Presto SA, Setanta SA, Logzact SA, Present24 SA, e-XIM IT SA sowie eines bulgarischen Emittenten Intercapital Property Development ADSIC (ebenfalls auf dem Hauptmarkt der Sofioter Börse als Heimatmarkt gelistet) zum Börsenhandel im alternativen Handelssystem NewConnect, das von der Warschauer Börse betrieben wird. Laufende Unterstützung dieser Emittenten bei der Einhaltung der Marktregeln und bei der Erfüllung der Offenlegungspflichten.

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Erfolg vor dem Obersten Gericht. Ein günstiges Urteil über die Auslegung von Artikel 385 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches. Das Oberste Gericht entschied einen Präzedenzfall mit der Referenznummer I CSK 329/07, in dem es um die Beschlussfähigkeit der ordentlichen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft Wydawnictwa Szkolne i Pedagogiczne SA ging. Dieses Unternehmen ist am Hauptmarkt der Warschauer Börse notiert. Unsere in der Kassationsbeschwerde angeführte rechtliche Argumentation wurde vollständig berücksichtigt. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht betraf der Fall eine feindliche Übernahme der Aktiengesellschaft mit fragmentierten Beteiligungen. Aus rechtlicher Sicht ging es um das Verhältnis zwischen dem statutarischen Quorum und dem Recht der Minderheitsaktionäre, den Aufsichtsrat während der Hauptversammlung im Wege einer Abstimmung in getrennten Gruppen zu wählen. Diese Angelegenheit wurde in den Medien und in rechtlichen Veröffentlichungen ausführlich kommentiert.

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Rechtsdienstleistungen im Präzedenzverfahren der Zusammenlegung von Aktien (Reverse Stock Split), die am Hauptmarkt der Warschauer Börse notiert waren einschließlich der Ausarbeitung einer einfallsreichen Betriebslösung, die von der Finanzaufsichtsbehörde, der Warschauer Börse und der Nationalen Verwahrstelle für Wertpapiere gebilligt wurde. Dies war die erste Operation dieser Art und in so großem Umfang, die auf dem polnischen Kapitalmarkt durchgeführt wurde. Mit unserer aktiven Beteiligung wurde daher ein neuer Marktstandard für börsennotierte Unternehmen festgelegt, deren Aktien mit niedrigem Nominalwert erheblichen Schwankungen des Marktpreises unterliegen. Dieser Vorgang ist dem Aktiensplit (Stock Split) entgegengesetzt. Die Zusammenlegung bestehender Aktien (Reverse Stock Split) führt zu einer Erhöhung des Nennwertes neuer Aktien bei gleichzeitiger anteiliger Reduzierung ihrer Anzahl und ist für den festen Betrag des Grundkapitals völlig neutral. Dieser Präzedenzfall betraf das börsennotierte Unternehmen FON SA und wurde so durchgeführt, dass fünfzig bestehende Aktien mit einem Nennwert von 1 Groschen pro Aktie in eine neue Aktie mit einem Nennwert von 50 Groschen umgetauscht wurden. Unser Lösungsvorschlag löste das Problem der "Aktienknappheit", d.h. wenn ein Investmentkonto das Fehlen einiger vorhandener Aktien anzeigt, die mit einigen anderen vorhandenen Aktien auf dem Investmentkonto zusammengefasst werden müssen, um endgültig im Tauschgeschäft der Nationalen Verwahrstelle für Wertpapiere eine neue Aktie zu bilden. Dieses Projekt wurde in den Medien ausführlich kommentiert. Wir haben auch bei ähnlichen Projekten folgender börsennotierten Unternehmen beraten: Zakłady Lniarskie Orzeł SA, Zakłady Dziewiarskie MEWA SA, Herkules SA, Blu Pre IPO SA, Rubicon Partners SA.

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Erfolgreiche rechtsanwaltliche Vertretung in Verwaltungsgerichtsverfahren und Rechtsbehelfe vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht Warschau und dem Obersten Verwaltungsgericht gegen Entscheidungen der polnischen Finanzaufsichtsbehörde über verhängte Geldbußen gegen börsennotierte Unternehmen oder Manager börsennotierter Unternehmen im Zusammenhang mit der Verletzung von Offenlegungspflichten. Einige dieser Fälle wurden in den Medien ausführlich kommentiert. Einer von ihnen führte sogar zur Annahme der derzeitigen Auslegung der Vorschrift über bedeutende Aktienblöcke, indem der Zeitpunkt der behördlichen Anerkennung der gesetzlichen Frist für die Benachrichtigung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde als eingehalten auch gerichtlich bestimmt wurde.

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Erfolgreiche rechtsanwaltliche Vertretung für den Beklagten in einem komplexen Zivilgerichtsverfahren gegen die vom Verein der Einzelanleger erhobene Klage auf Ersatz von Sachschäden in Höhe von etwa PLN 4.000.000 verursacht durch Nichteinhaltung der Ausgabe von Neuaktien der Serie F, wo der Schaden einer Verringerung des Börsenmarktwertes der bestehenden Aktien um den theoretischen Wert der Vorkaufsrechte auf die Neuaktien der Serie F gleichgesetzt wurde. Der Beklagte war das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen FON SA. Der Kläger vertrat 34 Einzelanleger. Diese Präzedenzklage des Klägers wurde insgesamt abgewiesen und in den Medien ausführlich kommentiert.

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Rechtsberatung zu ausgewählten Aspekten der grenzüberschreitenden Verschmelzung des auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierten Unternehmens FON SA mit einer tschechischen Privatgesellschaft, der Rechtsformumwandlung von FON SA in eine Societas Europea (SE), und dann der zielgerichteten Sitzübertragung von FON SE von Polen nach Estland.

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Rechtsdienstleistungen für den 21Concordia Private Equity Investment Fund (Mitglied der internationalen Kapitalgruppe 21 Partners) bei Investitionsprojekten von hohem Wert für die Akquisition von Portfoliounternehmen wie Red Rubin, Minty Dot, Monevia und Apaczka sowie die Vorbereitung von Investitionsvereinbarungen und Benachrichtigungen des Präsidenten des Amtes zum Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher.

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Rechtsdienstleistungen für das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen PEPEES SA beim Verkauf einer 100%igen Beteiligung an der polnischen Brauerei Browar Łomża in Form einer GmbH an Royal Unibrew A/S mit Sitz in Faxe, Dänemark. Der Wert dieser komplexen und mehrstufigen Transaktion belief sich auf PLN 126.000.000.

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Rechtsdienstleistungen für das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen PKM DUDA SA (derzeit Gobarto SA) beim Erwerb einer 100%igen Beteiligung an der ukrainischen Schweinefarm Rosan-Agro in Form einer GmbH. Unsere Dienstleistungen wurden in Zusammenarbeit mit anderen Beratern erbracht, darunter insbesondere einer Anwaltskanzlei der anwendbaren ukrainischen Gerichtsbarkeit. Der Wert dieser grenzüberschreitenden Transaktion betrug USD 16.000.000.

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Rechtsdienstleistungen für das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen FON SA und für andere 4 börsennotierte Unternehmen, d.h. ATLANTIS Energy SA, Stark Development SA, Urlopy.pl SA und FON Ecology SA, die im alternativen Handelssystem NewConnect gelistet sind bei einem komplexen multilateralen Verschmelzungsverfahren ohne Präzedenzfall, an dem alle diese 5 börsennotierten Unternehmen beteiligt waren, einschließlich der Erstellung eines Informationsmemorandums für das öffentliche Angebot von Aktien der FON SA im Wert von weniger als EUR 2.500.000.

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Rechtsdienstleistungen für die auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen wie FON SA, ELKOP SA, INVESTMENT FRIENDS CAPITAL SA, ATLANTIS SA, RESBUD SA, INVESTMENT FRIENDS SA in einem komplexen Ausgliederungsverfahren ohne Präzedenzfall, das durch die Übertragung eines Teils des Vermögens jedes dieser 6 börsennotierten Unternehmen in ein neues nicht börsennotiertes Unternehmen erfolgte.

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Rechtsdienstleistungen für das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse als Börsenmantel notierte Unternehmen Foksal NFI SA (derzeit MDI Energia SA) bei seiner Übernahme durch ein nicht börsennotiertes und im Bereich der erneuerbaren Energien tätiges Unternehmen Zeneris SA. Dieser Vorgang ermöglichte dem Unternehmen Zeneris SA seinen „Börsengang durch die Hintertür” (Back Door Listing).

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Rechtsdienstleistungen in Bezug auf die Steuerstrukturierung und den Verkauf einer 100%igen Beteiligung an einem Unternehmen, das klinische Forschungszentren in ganz Polen betreibt für den britischen Zweiginvestor Synexus Ltd. Unsere Dienstleistungen wurden in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei der anwendbaren britischen Gerichtsbarkeit erbracht. Der Wert dieser grenzüberschreitenden Transaktion belief sich auf EUR 2.000.000.

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Rechtsdienstleistungen in Bezug auf die Steuerstrukturierung und den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an einem börsennotierten Unternehmen Medica Pro Familia SA, das klinische Forschungszentren in ganz Polen betreibt, für einen inländischen Zweiginvestor, ein Kapitalgruppemitglied der am Hauptmarkt der Warschauer Börse notierten NEUCA SA. Der Wert dieser Transaktion belief sich auf über PLN 7.000.000.

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Rechtsdienstleistungen für das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen Netmedia SA beim Erwerb einer 100%igen Beteiligung an TAU Agencja Turystyczna, dem Reisebüro in Form einer GmbH. Der Wert dieser Transaktion belief sich auf über PLN 11.000.000 PLN.

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Rechtsdienstleistungen für das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen Netmedia SA beim Erwerb einer 100%igen Beteiligung an emonety.pl, dem Münzen Online-Shop Betreiber in Form einer GmbH. Der Wert dieser Transaktion belief sich auf über PLN 6.000.000.

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Rechtsberatung bei der Neugründung eines inländischen Seed-Fonds Business Angel Seedfund sowie laufende Rechtsberatung für diesen Seed-Fonds an Investitionsprojekten mit finanzieller Unterstützung der Polnischen Agentur für Unternehmensentwicklung.

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Rechtsberatung für den Seed-Fonds IQ Advisors (derzeit Ventures Hub) bei der Ausarbeitung seiner Vorlagen für Investitionsvereinbarungen.

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Rechtsberatung bei der Neugründung der Fondsverwaltungsgesellschaften OPOKA TFI SA und AMATHUS TFI SA sowie der geschlossenen Investmentfonds der nicht börsennotierten Vermögenswerte, die von diesen Fondsverwaltungsgesellschaften verwaltet werden, sowie bei ihrer Geschäftstätigkeit bei den laufenden Angelegenheiten.

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Rechtsberatung für die Fondsverwaltungsgesellschaft IPOPEMA TFI SA bei einem Investitionsprojekt.

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Rechtsberatung für die Fondsverwaltungsgesellschaft SATURN TFI SA bei der Übernahme der Verwaltung von zwei geschlossenen Investmentfonds der nicht börsennotierten Vermögenswerte Inventum 14 und Inventum 20 sowie bei ihrer Geschäftstätigkeit bei den laufenden Angelegenheiten.

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Erfolgreiche rechtsanwaltliche Vertretung für den Beklagten Bank Gospodarstwa Krajowego, eine staatliche Entwicklungsbank, in einem Zivilgerichtsverfahren im Bereich des Arbeitsrechts gegen den Kläger, einen Vertreter der Geschäftsleitung.

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Rechtsberatung zur Durchführung einer vertraglichen Sicherheit und Durchsetzung von Ansprüchen in Höhe von über PLN 5.000.000 von privaten Anlegern, die allgemein für ihre Aktivitäten auf dem inländischen Kapitalmarkt bekannt sind.

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Rechtsberatung bei der Neugründung einer Private-Banking-Abteilung der Bank BZ WBK SA (derzeit Santander Bank Polska SA), einschließlich der Entwicklung einer Rahmenregelung für Private-Banking-Dienstleistungen, Musterverträge für die Erbringung von Private-Banking-Dienstleistungen und andere damit zusammenhängende Dokumente, Registrierung von Logos für das Private Banking im Patentamt sowie laufende Rechtsberatung bei der Geschäftstätigkeit dieser Bankabteilung bei den laufenden Angelegenheiten.

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Rechtsberatung für die Abteilung Strukturfinanzierung und Mezzanine sowie die Abteilung Restrukturierung und Inkasso der mBank SA (Tochtergesellschaft der Commerzbank AG) für verschiedene Projekte im Zusammenhang mit den Aktivitäten dieser Bankabteilungen, einschließlich Gerichtsverfahren.

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Rechtsberatung für Mehrheits- oder Minderheitsaktionäre zur Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen mehrerer börsennotierten Unternehmen, die mit feindlichen Übernahmen konfrontiert waren.

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Rechtsberatung für Geldgeber bei der Vergabe von hochwertigen Darlehen, die durch praktisch alle Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, besichert waren.

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Erfolgreiche rechtsanwaltliche Vertretung für den Beklagten in einem komplexen Zivilgerichtsverfahren gegen eine im Zusammenhang mit der Übertragung einer hochwertigen gewerblichen Immobilie als Sicherheit erhobene actio Pauliana, die ein persönlicher Schuldner des Klägers zugunsten des Beklagten als Dritten gemacht hat.

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Rechtsberatung bei der Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit wertvollem Vermögen, die einen seit langem bestehenden Streit zwischen Gesellschaftern beendet hat, die für ihre Aktivitäten auf dem inländischen Kapitalmarkt bekannt waren.

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Erfolgreiche rechtsanwaltliche Vertretung für den Beklagten in einem Zivilgerichtsverfahren ohne Präzedenzfall über die Verfolgung von Geldforderungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von mit Zahlungskarten an Zahlungsterminals bezahlten Transaktionen.

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Durchführung einer rechtlichen Due-Diligence-Prüfung von Przedsiębiorstwo Budowy Dróg i Mostów, dem Bau- und Infrastrukturunternehmen in Form einer GmbH. Dies war eine Voraussetzung für den Erwerb einer 100%igen Beteiligung an diesem Unternehmen für den Preis von bis zu PLN 70.000.000 durch das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen Mirbud SA, der daraufhin erfolgte.

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Rechtsanwaltliche Vertretung für den Kläger, das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen eCard SA, in einem komplexen Zivilgerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Durchstechen des Unternehmensschleiers und dem gerichtlichen Rechtsbehelf gegen beklagte Vorstandsmitglieder eines polnischen Luftfahrtunternehmens in Form einer GmbH, des Schuldners von eCard SA (Anspruch des Gläubigers gemäß Artikel 299 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches).

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Rechtsberatung für die mBank SA (Tochtergesellschaft der Commerzbank AG) bei der Umstrukturierung der Kapitalgruppe Call Center Poland, dem erfahrensten inländischen Anbieter von Call Center- und Contact Center-Dienstleistungen.

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Rechtsberatung für die mBank SA (Tochtergesellschaft der Commerzbank AG) im Rahmen des grenzüberschreitenden Umstrukturierungsprozesses eines hochwertigen Kredits, der einer russischen Sperrholzfabrik mit Sitz in Anzhero-Sudzhensk in Sibirien in der Region Kemerovo gewährt wurde.

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Rechtsberatung für die mBank SA (Tochtergesellschaft der Commerzbank AG) bei der erfolgreichen Einreichung von Schadensersatzansprüchen an die Exportkreditversicherungsgesellschaft KUKE (von den staatlichen Institutionen zur Unterstützung der Exportaktivitäten polnischer Unternehmer gegründet) für die Entschädigung von drei gemeldeten Versicherungsschäden mit hohem Wert, die sich aus den an russische Unternehmen eingeräumten Exportkrediten ergaben.

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Rechtsberatung bei der Kommerzialisierung des Gebäudes Cotex Office Center, eines der renommiertesten Bürokomplexe in Płock, und Erstellung von Vorlagen für Mietverträge für Büro- und Einzelhandelsbereiche.

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Rechtsanwaltliche Vertretung zur Beantragung einer Revision bei den allgemeinen Gerichten im Zivilgerichtsverfahren, um einen Schiedsspruch, der vom Schiedsgericht der polnischen Handelskammer ausgestellt wurde, für hochwertige kommerzielle Forderungen aufzuheben.

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Rechtsanwaltliche Vertretung für das auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse notierte Unternehmen Atlantis SA in Verwaltungsgerichtsverfahren an Beschwerden vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht Warschau und dem Obersten Verwaltungsgericht in Bezug auf die Erstattung der Mehrwertsteuer in Höhe von rund PLN 2.000.000, die zu Unrecht von den Steuerbehörden eingefordert wurde.

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Vollumfassende Dienstleistungen eines autorisierten WB Beraters für Catalyst bei der Vorbereitung des Emittenten Green House Development bei der Zulassung seiner Unternehmensanleihen zum Börsenhandel im alternativen Handelssystem Catalyst, das von der Warschauer Börse betrieben wird. Laufende Unterstützung dieses Emittenten bei der Einhaltung der Marktregeln und bei der Erfüllung der Offenlegungspflichten.

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Rechtsberatung bei der Erstellung eines Teils des bulgarischen Prospekts von EuroHold Bulgaria AD (bulgarische Finanzholding, die auf dem Hauptmarkt der Sofioter Börse als Heimatmarkt notiert ist), der im Wege einer Notifizierung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde übermittelt wurde. Vollumfassende Dienstleistungen bei der Erstellung eines Informationsmemorandums für eine der nicht im Prospekt enthaltene Serie der Aktien dieses Emittenten und der Registrierung aller Serien von Aktien dieses Emittenten in der Nationalen Verwahrstelle für Wertpapiere und letztendlich auch bei ihrer Zulassung in mehreren Stufen zum Handel auf dem Hauptmarkt der Warschauer Börse (Doppelnotierung). Der Marktwert aller Klassen von Aktien dieses Emittenten, die im Rahmen dieses grenzüberschreitenden Projekts zum Börsenhandel in Polen zugelassen wurden, überstieg PLN 500.000.000.

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Verwaltung der Sicherheiten in Form eines Registerpfandes eingerichtet zum Schutz der Interessen der Anleihegläubiger in Bezug auf die Emission der Unternehmensanleihen von zwei nicht börsennotierten Unternehmen Green House Development Sp. z o.o. S. K. A. und Granit Color Sp. z o.o. Die Sicherheitenwerte lagen zwischen PLN 5.000.000 und PLN 10.000.000.

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Verwaltung der Sicherheiten in Form einer Hypotheke eingerichtet zum Schutz der Interessen der Anleihegläubiger in Bezug auf die Emission von Unternehmensanleihen von vier börsennotierten Unternehmen wie Vistal SA, Polnord SA, MO-BRUK SA und SCO-PAK SA, die zum Börsenhandel im alternativen Handelssystem Catalyst, das von der Warschauer Börse betrieben wird, zugelassen waren. Die Sicherheitenwerte lagen zwischen PLN 20.000.000 und PLN 40.000.000.

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Verwaltung einer Sicherheit in Form eines Registerpfandes eingerichtet zum Schutz der Interessen der Anleihegläubiger in Bezug auf die Emission der Unternehmensanleihen vom börsennotierten Unternehmen Wittchen S.A., wo der Sicherheitswert PLN 36.000.000 betrug.

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Verwaltung der Sicherheiten in Form einer Hypotheke und eines Registerpfandes eingerichtet zum Schutz der Interessen der Anleihegläubiger in Bezug auf die Emission der Unternehmensanleihen von zwei nicht börsennotierten Unternehmen Everest Finanse Spółka z o.o. S.K.A. and Wratislavia-Bio Sp. z o.o., die zum Börsenhandel im alternativen Handelssystem Catalyst, das von der Warschauer Börse betrieben wird, zugelassen waren. Die Sicherheitenwerte lagen zwischen PLN 30.000.000 und PLN 70.000.000.

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Verwaltung einer Sicherheit in Form einer Bürgschaft und einer Erklärung zur freiwilligen Vollstreckung auf der Grundlage einer notariellen Urkunde im Hinblick auf das Programm der mehrfachen Ausgabe von Unternehmensanleihen bis zu einem Betrag von PLN 100.000.000, das von dem nicht börsennotierten Unternehmen Archicom Polska SA gestellt wurde.